KARSTEN VOLBERG
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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 12.06.2026

Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich ab dem 01.07.2026

Gemäß § 850c ZPO gelten bei der Pfändung von Arbeitseinkommen (netto) Freigrenzen. Diese werden sich zum 01.07.2026 erhöhen.

Der monatliche unpfändbare Betrag ab dem 01.07.2026 beträgt nach

  • § 850c Abs. 1 Nr. 1 ZPO: 1.587,40 Euro (bisher 1.555,00 Euro) monatlich,
  • § 850c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO: 597,42 Euro (bisher 585,23 Euro) monatlich,
  • § 850c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ZPO: 332,83 Euro (bisher 326,04 Euro) monatlich,
  • § 850c Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 ZPO: 4.866,30 Euro (bisher 4.766,99 Euro) monatlich.

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt zu entnehmen.

Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt.

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